Schule von A - Z
Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,
die nachstehenden Informationen sollen Ihnen helfen, sich in unserer Schule problemlos zurechtzufinden. Sollten Sie noch Fragen haben, so wenden Sie sich vertrauensvoll an uns. Wir werden Ihnen gerne weiterhelfen.
Abschlussrunde: Jeden letzten Freitag im Monat und jeweils am Freitag vor den Ferien treffen sich alle Schülerinnen und Schüler mit ihren Lehrerinnen und Lehrern im Anschluss an die letzte Stunde (ab 12.15 Uhr) im Bewegungsraum der Schule. Dort können musikalische und andere Darbietungen einzelner Klassen, Gruppen oder Einzelner vorgestellt werden. Die Abschlussrunden werden von Schülern moderiert. Eltern und Freunde sind herzlich eingeladen!
AG-Angebote: Arbeitsgemeinschaften laufen in der Regel über ein ganzes Jahr und werden in drei Formen angeboten:
1. als freiwilliges Angebot an alle Kinder, ergänzend zum Stundenplan in den Zeiten, in denen kein Unterricht stattfindet / Kosten je nach Angebot
2. als verbindliches pädagogisches Angebot (PC-AG für Klasse 3) / kostenlos 3. als Bläser-AG ab Klasse 3 (bei ausreichendem Interesse)/ Kosten nach Vereinbarung (Info-Elternabend zum Ende des 2. Schuljahres)
AG-Anbieter können die Schule (Lehrkräfte), Vereine oder Privatanbieter sein (siehe jeweilige Ausschreibung).
Aufsicht: Während der Pausen ist eine Lehrkraft auf dem Schulhof, um die Kinder zu beaufsichtigen. Morgens beginnt die Aufsicht um 7:30 Uhr mit dem Aufschließen aller Gebäudeteile.
Ausflüge/Wandertage: In jedem Schuljahr findet mindestens ein Schulausflug oder Wandertag statt. Oft wandern alle Klassen z.B. zum Reinheimer Teich, zum Groß-Zimmerner Waldschule oder zum Dieburger Spießfeld, die alle fußläufig gut zu erreichen sind. Ziele für Busausflüge sind regelmäßig die Hanauer Märchenfestspiele, das Groß-Umstädter Maislabyrinth oder das Bioversum Kranichstein aber auch weiter entfernte Ziele wie der Hessenpark gehören zu beliebten Zielen. Die Klassenfahrten im dritten oder vierten Schuljahr führen häufig in das Kreisjugendheim Ernsthofen. Alle Ausflüge und Fahrten sind für die Kinder immer sehr aufregend und bereichern das Schulleben.
Außerschulische Lernorte: Die Zusammenarbeit mit ortsansässigen „Institutionen“, externen Experten und der Besuch außerschulischer Lernorte sind unverzichtbarer Bestandteil des erfahrungs- und lebensweltorientierten Unterrichts der Geißbergschule. Besonders im Sachunterricht wird sehr viel Wert darauf gelegt, den Schüler/-innen die Möglichkeit zu geben, eine Sache vor Ort entdeckend zu lernen (z.B. Waldprojekt mit der Waldschule, Lebensräume erkunden in Kooperation mit der Waldschule, Besuch des Klärwerkes, des Wasserwerkes oder einer Bäckerei) bzw. Erfahrungen im näheren Wohnumfeld zu sammeln (z.B. Besuch der Gemeindebücherei, Radfahrausbildung (Fahrradprüfung auf dem ADAC-Platz Reinheim). Unverzichtbar sind auch die externen Expertinnen und Experten, die regelmäßig den Unterricht der Geißbergschule durch Berichte aus ihrem Schwerpunktbereich oder durch praktische Angebote für die Kinder bereichern (z.B. TÜV-Kids, Klasse 2000, Ortspolizist, Vertreter des Naturschutzbundes, Medienprojekt,…).
Betreuung: Während der unterrichtsfreien Zeiten am Vormittag können die Schüler/-innen für AGs angemeldet werden, die durch den Förderverein angeboten werden. Eltern, die einen Betreuungsbedarf haben, der über 13.00 Uhr hinausgeht, können ihr Kind beim ASB - Landesverband Hessen e.V. für eine Betreuung im Rahmen des Paktes für den Nachmittag in der Friedensschule anmelden. Zur Nachmittagsbetreuung werden die Schüler/-innen mit dem Bürgerbus befördert. Die Fahrtkosten übernimmt der Förderverein.
Bewegungsangebote im Schulhof: Auf unserem Schulhof sind verschiedene Hüpfspiele und Zahlenreihen aufgemalt, die die Kinder in der Pause als Bewegungsangebot nutzen können. Des Weiteren gibt es ein Hockeyfeld unter den Arkaden, einen Basketballkorb, eine Kletterwand und zwei transportable Tore, die die Schülerinnen und Schüler nach Absprache abwechselnd nutzen. Weitere Bewegungsmöglichkeiten bieten Roller, Stelzen und weitere Spielgeräte, die in der Pausenausleihe ausgeliehen werden können. Als Ruhezone sind im Schulhof und im Garten Sitzmöglichkeiten aufgestellt, die zu ruhigen Aktivitäten, wie lesen, malen, unterhalten, etc. auffordern sollen.
Beurlaubungen: Beurlaubungen von Schülern sind nur in Ausnahmefällen gestattet. Sollten sie sich dennoch nicht umgehen lassen, so müssen Sie rechtzeitig einen schriftlichen Antrag stellen. Ein entsprechendes Formular können Sie im Sekretariat oder über die Klassenlehrkräfte erhalten.
Bringen der Kinder: Die Kinder der Geißbergschule sollten generell zur Schule laufen. Nur in Ausnahmefällen sollte Ihr Kind mit dem Auto zur Schule gebracht werden. Vermeiden Sie bitte das Anhalten und Aussteigen am Geißberg sowie das Parken auf dem Lehrerparkplatz.
Bücherei: Das Angebot unserer Schülerbücherei umfasst rund 1200 altersgerechte Bücher der verschiedenen Kategorien (Bücher für Erstleser, Sachbücher aller Art, Romane, Geschichten, Abenteuer-, Tier-, Detektiv-, Pferdebücher usw.). Die Auswahl wird mit Hilfe von Elternspenden, Spenden des Fördervereins und anderen Sponsoren immer wieder verbessert und erneuert. Die Bücherei steht allen Klassen und Lehrkräften offen. Die Ausleihe findet während des Unterrichts statt und wird zu flexiblen Zeiten angeboten.
Bundesjugendspiele: Einmal im Jahr finden im Sportzentrum Reinheim oder gemeinsam mit der Friedensschule Groß-Zimmern die Bundesjugendspiele für die alle Klassen statt. Es werden Disziplinen wie Weitsprung, 50-Meter-Lauf und Weitwerfen aus der Leichtathletik angeboten, die die Kinder absolvieren müssen. Die Lehrerinnen und Lehrer agieren an diesem Tag als Kampfrichter, die bei Bedarf von Elternteile unterstützt werden. Nach Auswertung der Leistungen, die sich auch nach den Jahrgängen richten, können die Schüler/-innen eine Ehren-, Silber- oder Teilnahmeurkunde erhalten. Die besten Sportlerinnen und Sportler werden im Rahmen der folgenden Abschlussrunde geehrt.
Finden die Bundesjugendspiele nur für die Geißbergschule in Reinheim statt, wird für die Fitness und gegen den Durst und Hunger eine Vitaminbar angeboten. Hierfür bringt jede Schülerin und jeder Schüler eine Obst- oder Gemüsespende mit.
Computerunterricht: Im dritten Schuljahr erhalten die Schülerinnen und Schüler einen obligatorischen PC-Kurs.
Einschulung: Am zweiten Schultag nach den Sommerferien findet die Einschulung der Schulanfänger statt. Vor der Einschulungsfeier in der Geißbergschule mit einem kurzen Chor- und Theaterprogramm und einer Begrüßungsrede der Schulleitung gibt es die Möglichkeit, in der Sankt Bartholomäus Kirche am ökumenischen Schulgottesdienst teilzunehmen. Im Anschluss an die Einschulungsfeier findet für die Kinder die erste Unterrichtsstunde und die Eltern können sich im Eltern-Café die Wartezeit versüßen.
Elternabende: Elternabende dienen zum allgemeinen Informationsaustausch zwischen Lehrkräften und Eltern. Sie finden nach Bedarf - mindestens aber einmal pro Halbjahr - statt. Hierbei geht es neben organisatorischen Fragestellungen und allgemeinen pädagogischen Themen vorrangig um die Situation und den unterrichtlichen Alltag der Klasse. Die Leitung übernimmt die gewählte Elternvertretung, sie lädt auch – in Absprache mit der Klassenlehrerin – schriftlich mit Angabe einer Tagesordnung in der Regel 10 Werktage vorher ein. Eingeladen sind alle Eltern bzw. Erziehungsberechtigte einer Klasse sowie die Klassenlehrerin, bei Bedarf können auch Fachlehrer, Schulleiter oder weitere Personen nach Absprache mit der Klassenelternschaft eingeladen werden.
Elternbeirat: siehe Klassenelternbeirat
Elternsprechtag: Mindestens einmal im Schuljahr findet ein Elternsprechtag in der Regel am Freitag nach der Ausgabe der Halbjahreszeugnisse im Februar statt. Dieser Tag bietet allen Eltern die Möglichkeit zu einem Gespräch sowohl mit der Klassenlehrerin als auch mit Fachlehrern. Neben den Rückmeldungen über Leistungen und Verhalten ihres Kindes in der Schule bietet dieser Tag auch Möglichkeiten, individuelle Fragen bezüglich des schulischen Alltags/Entwicklung des Kindes zu stellen. Unabhängig vom Elternsprechtag können die Eltern selbstverständlich Gesprächstermine nach Bedarf mit den Lehrkräften vereinbaren.
Entschuldigungen: siehe Krankmeldungen
Fahrradprüfung - Fahrräder - Roller: Im vierten Schuljahr findet in Kooperation mit der Jugendverkehrsschule Reinheim die Fahrradausbildung statt. An insgesamt vier Terminen erhalten die Kinder in der Jugendverkehrsschule theoretischen und praktischen Unterricht, um die wichtigsten Verkehrsregeln und richtiges Verhalten im Straßenverkehr zu erlernen. Am Ende stehen eine theoretische und eine praktische Prüfung, nach deren erfolgreichem Bestehen die Kinder einen Fahrradführerschein erhalten. Erst mit der bestandenen Prüfung dürfen die Kinder mit dem Fahrrad in die Schule fahren. Bitte sorgen Sie dafür, dass Ihr Kind immer über ein verkehrssicheres Fahrrad verfügt und mit Fahrradhelm fährt.
Kinder, die mit einem Roller in die Schule fahren, sollten immer wieder auf die Einhaltung der Verkehrsregeln hingewiesen werden und ebenfalls einen Helm tragen.
Feste: Feste und Vorhaben (Theaterbesuche, Sportveranstaltungen, Projekte, Konzerte und damit verbundene Proben), die von der Schule geplant und beaufsichtigt werden, sind Schulveranstaltungen und somit verpflichtend für alle Schülerinnen und Schüler. Sie sind Bestandteil des Unterrichts und, nocht wichtiger, des Schullebens. Bei Veranstaltungen wie Schulfest oder Klassenfesten liegt die Aufsichtspflicht bei den Eltern.
Förderpläne: Die Förderpläne werden in jedem Halbjahr für Kinder mit besonderem Förderbedarf verfasst und bei Bedarf fortgeschrieben. Dazu findet vorher eine Förderplankonferenz statt, bei der alle unterrichtenden Lehrer/-innen einer Klasse zusammenkommen und besprechen, welche Unterstützungsmaßnahmen eingeleitet werden sollten, um eine erfolgreiche Weiterarbeit des Kindes zu gewährleisten. Um die Förderpläne effektiv umsetzen zu können, werden sie im Anschluss mit den Eltern des jeweiligen Kindes besprochen und von ihnen auch unterschrieben. Vereinbarungen mit den Eltern bzw. dem Kind können auch Bestandteil des Förderplanes sein.
Förderverein
Frühstück - Frühstücksbuffet: Das Frühstück wird im Klassenraum gemeinsam eingenommen und dient der Gemeinschaft und dem Bewusstsein für eine gesunde Ernährung. Pausenzeit und Frühstückszeit sind getrennt, um den Kindern genügend Zeit und Ruhe für das Frühstück einzuräumen. Einmal in der Woche bereiten die Viertklässler im Rahmen einer Frühstücks-AG für alle Kinder pro Klasse ein Frühstücksbuffet vor. An diesem Tag benötigt Ihr Kind kein individuelles Frühstück, sondern lediglich eine leere Frühstücksdose. Am Klassen-Buffet bedienen sich alle Kinder und üben bewusstes Teilen und Essen sowie das anschließende Auf- und Abräumen im Rahmen eines Klassendienstes. Für das Frühstück wird jeweils zum Schuljahresanfang und zum zweiten Halbjahr ein Beitrag von 1 Euro pro Frühstück eingesammelt.
Fundsachen: Im Flur des Hauptgebäudes befindet sich eine Fundkiste, in der "herrenlose" Kleidungsstücke gesucht werden können. Andere Fundsachen können im Sekretariat nachgefragt werden.
Gesundes Frühstück: Damit der Kopf arbeiten kann, braucht der Körper ein gesundes Frühstück. Deshalb wird mit den Kindern ab dem ersten Schuljahr über eine gesunde und ausgewogene Ernährung gesprochen. Auch auf Elternabenden ist dieses Thema ein immer wiederkehrender Punkt auf der Tagesordnung. Die Eltern werden gebeten, ihren Kindern keine Süßigkeiten mitzugeben, sondern auf ein ausgewogenes Frühstück mit Brot (Vollkorn- oder Graubrot), Wurst bzw. Käse und einem Stück Obst oder Gemüse zu achten. Die Kinder benötigen auch kein zusätzliches Trinken in der Schule, da in jedem Klassenraum ausreichend Mineralwasser vorhanden ist. Im Flur des Hauptgebäudes steht außerdem ein Wasserspender bereit, der gekühltes Leitungswasser (mit und ohne Kohlensäure) spendet.
Gremien: Schulische Entscheidungsgremien, in denen sich Eltern beteiligen können, sind die Klassen-Elternbeiräte, der Schulelternbeirat (SEB) und die Schulkonferenz; die Gesamtkonferenz ist das Entscheidungsgremium der Lehrkräfte.
Infektionsschutz: Sollte bei Ihrem Kind eine ansteckende Krankheit auftreten, so informieren Sie bitte unverzüglich die Schule.
Infos: Sämtliche aktuelle Informationen rund um die Schule werden in schriftlichen Elterninfos in unregelmäßigen Abständen veröffentlicht.
Jahresterminplan: Zu Beginn des jeweiligen Schulhalbjahres erhalten die Eltern einen Elternterminplan mit allen wichtigen Terminen für das laufende Schulhalbjahr.
Klassenelternbeirat: Der Elternbeirat einer Klasse wird für die Dauer von zwei Jahren gewählt und setzt sich aus einem Elternvertreter/ einer Elternvertreterin und einer Stellvertretung zusammen. Der Elternbeirat ist Sprecher der Eltern einer Klasse und übernimmt beispielsweise die Organisation der Elternabende.
Klassenfahrt: Eine mehrtägige Klassenfahrt findet für unsere Schüler/-innen in der Regel einmal während der Grundschulzeit statt. Im Regelfall fahren die Kinder im dritten oder im vierten Schuljahr für drei bis fünf Tage in ein Landschulheim oder eine Jugendherberge in der Umgebung. Als schulische Veranstaltung ist die Teilnahme verpflichtend.
Klassenkasse: Die Elternschaft oder der Elternbeirat einer Klasse kann beschließen, eine Klassenkasse einzurichten. Die Klassenleitung oder der Elterbeirat verwaltet die Gelder. Sie dient dazu, Anschaffungen für die Kinder zu tätigen, die nicht aus dem Schuletat bestritten werden können.
Klassensprecher: Ab der dritten Klasse werden an der Geißbergschule ein Klassensprecher und eine Klassensprecherin gewählt. Wesentliche Aufgaben der Klassensprecher sind die Vertretung der Anliegen der Klasse gegenüber der Klassenlehrerin und den Fachlehrkräften sowie eine verantwortungsbewusste und unparteiische Streitschlichtung bei Konfliktfällen in der Klasse. Die Klassensprecher werden von den Kindern geheim gewählt. Durch die Klassensprecherwahl lernen die Kinder Verantwortung zu übernehmen. Zudem wird demokratisches Lernen initiiert. Schülerinnen und Schüler lernen Grundlagen einer demokratischen Gesellschaft kennen und erfahren praktisch, dass ihre Meinung bzw. ihre Wahl wichtig für das Zusammenleben der Gemeinschaft ist.
Kooperation Geißbergschule – Albert-Schweitzer-Schule (ASS): Die Albert-Schweitzer-Schule (ASS) ist die für die Geißbergkinder nächste Sekundarstufenschule mit einem Vollangebot. Für die Kinder der vierten Klassen bietet die ASS einen Schnuppertermin für eine Doppelstunde zum Kennenlernen der weiterführenden Schule und die Teilnahme an einem naturwissenschaftlichen Projekt mit verschiedenen Versuchsstationen an.
Krankmeldungen: Wenn Ihr Kind erkrankt ist, benachrichtigen Sie bitte ein befreundetes Kind aus der Klasse, das die Klassenleitung benachrichtigt. So sind wir sicher, dass auf dem Schulweg nichts passiert ist. In besonderen Fällen können Sie Ihr Kind auch telefonisch im Sekretariat entschuldigen. Bitte reichen Sie eine schriftliche Entschuldigung im Jahresplaner nach, aus der die Dauer der Erkrankung hervorgeht (ab drei Tagen ist ein ärztliches Attest erforderlich).
Lehr- und Lernmittel: Schulbücher werden größtenteils innerhalb der so genannten Lernmittelfreiheit kostenlos zur Verfügung gestellt. Sie müssen pfleglich behandelt und sofort nach Erhalt mit einem passenden Umschlag versehen werden. Bei Beschädigungen und starker Verschmutzung muss der Wiederbeschaffungspreis bezahlt werden.
Lernstandserhebungen (VERA 3): Deutschlandweit werden im Mai eines jeden Jahres die zentralen Lernstandserhebungen durchgeführt. Alle Schülerinnen und Schüler der dritten Klassen nehmen an diesen Vergleichsarbeiten teil. Sowohl im Fach Deutsch als auch im Fach Mathematik werden dabei die Lernstände der Kinder ermittelt. Die Lernstandserhebungen werden nicht als Klassenarbeit gewertet und nicht benotet. In der Grundschule werden Lernstandserhebungen auch VERgleichsArbeiten genannt, weil sie im Rahmen des länderübergreifenden Kooperationsprojekts VERA durchgeführt werden.
Lesekonzept: Die Fähigkeit zu lesen ist die zentrale Voraussetzung zur Weiterentwicklung des eigenen Wissens und von entscheidender Bedeutung für die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben eines jeden Menschen. Daher zählt zu unseren wichtigsten Aufgaben in der Grundschule der Aufbau einer möglichst umfassenden Lesefähigkeit. Ziel des Leseunterrichts an der Geißbergschule ist es also, möglichst viele Kinder zu kompetenten Lesern zu qualifizieren und sie zu begeisterten, lebenslangen Leserinnen und Lesern zu machen. Lesefördernde Maßnahmen sind zum Beispiel: Regelmäßige Lese- und Vorlesezeiten, die Schaffung eines leseförderlichen Angebots (Bücherei), Leseevents wie z.B. der Vorlesewettbewerb, Autorenlesungen und vieles mehr.
Motto des Monats: Die Geißbergschule stellt im monatlichen Wechsel als „Motto des Monats“ Werte wie Höflichkeit, Grüßen, Danken, Bitten, Rücksichtnahme, Ordnung halten und Streit vermeiden, im täglichen Miteinander bewusster leben, vor. Hierfür werden Ziele und Verhaltensweisen auf einem Plakat für alle sichtbar im Flur des Hauptgebäudes und im Anbau aufgehängt. Vorher werden die Verhaltensweisen in den Klassen intensiv im Unterricht erarbeitet und eingeübt. Da eine schulische Werteerziehung ohne Unterstützung im Elternhaus wirkungslos ist, hoffen wir auf Ihre Unterstützung. Wie bitten Sie: Zeigen Sie Interesse an den gewünschten Verhaltensformen, die gerade in der Schule thematisiert und eingeübt werden. Nur gemeinsam können wir die gewünschte Entwicklung erreichen!
Musikalische Angebote: Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 + 2 haben, je nach Stundenkontingent, die Möglichkeit, an der Musik-AG teilzunehmen. Für Schülerinnen und Schüler der Klassen 3 + 4 wird eine Flöten-AG angeboten. Schülerinnen und Schüler der Klassen 2 bis 4 können im Chor mitzusingen. Im Nachmittagsangebot können Schülerinnen und Schüler ab Klasse 3 an einer Bläser-AG (kostenpflichtig) teilnehmen.
Noten: Noten sind verdichtete Beurteilungen von Leistungen und nicht von Schülerpersönlichkeiten; sie können/sollten mit den Lehrkräften besprochen werden. Noten gibt es ab Ende Klasse 2. In Klasse 1 erhalten die Schülerinnen und Schüler Lernstandsbeschreibungen.
Ordnung: bitte sorgen Sie dafür, dass die Schultasche Ihres Kindes regelmäßig auf Ordnung und Sauberkeit kontrolliert wird. Nehmen Sie unnötiges Material heraus, damit die Tasche für Ihr Kind nicht zu schwer wird und somit keine Haltungsschäden verursacht.
Die Klassen teilen ihre eigenen Ordnungsdienste ein. Die vierte Klasse organisiert eine Pausenausleihe.
Pausen-Spielausleihe: Die Spieleausleihe sorgt für eine „bewegte Pause“ und fördert die Freude an der Bewegung. Schülerinnen und Schüler der vierten Klassen übernehmen die organisierte Ausleihe der unterschiedlichen Pausenspielgeräte. Die Pausenspielgeräte (vom Roller bis zum Springseil) werden in der Garage gelagert. Ein Großteil der Pausenspielgeräte wurde vom Förderverein gesponsert.
Persönliche Daten: Sollten sich Ihre persönlichen Daten wie z.B. Adresse oder Telefonnummer ändern, so teilen Sie dies bitte unverzüglich der Klassenlehrerin und dem Sekretariat mit. Dies ist besonders im Falle eine Notfallversorgung Ihres Kindes von großer Wichtigkeit.
Projektwoche: Alle zwei Jahre findet in der Geißbergschule eine Projektwoche statt. Die Pädagogischen Fachkräfte, manchmal auch Eltern, bieten dann Themen an und jedes Kind hat die Möglichkeit, sich in diese Angebote ein zu wählen. Eine Woche lang kann sich dann die Gruppe intensiv mit dem Thema auseinandersetzen. Es gibt Projekte z.B. in den Bereichen Kunst, Sport, Theater und Musik; oft steht ein Thema, das die Kinder besonders interessiert, im Mittelpunkt der Arbeit (z.B. Märchen, Dinosaurier, Steinzeit, Mittelalter…). Die Projektwoche bietet die Chance, mit interessierten Mitschülerinnen und Mitschülern intensiv an einem Thema zu arbeiten, dabei auch außerschulische Lernorte und Fachleute aufzusuchen. Die Ergebnisse der Projektwoche werden – meist am Rahmen eines Schulfestes – der Schulgemeinde vorgestellt.
Regenpause: Sollte es stark regnen, wird von den Aufsicht führenden Lehrkräften spontan darüber entschieden, ob die betroffene Pause als „Regenpause“ im Klassenraum stattfindet.
Schulchor: Der Schulchor ist ein freiwilliges Angebot ab Klasse 2, das im Rahmen der Arbeitsgemeinschaften gewählt werden kann. Er gestaltet musikalisch die wichtigen Ereignisse im Verlauf eines Schuljahres, wie z.B. die Schulgottesdienste oder besondere Feierlichkeiten an der Schule, aber auch außerschulische Veranstaltungen wie Auftritte beim Sonnenwendfest oder die Teilnahme am Kommunionsgottesdienst. Im Vordergrund soll die Freude am gemeinsamen Singen stehen, daher sind keine besonderen Fähigkeiten erforderlich.
Schulelternbeirat: Mitglieder des Schulelternbeirats sind die Klassenelternbeiräte. Die Mitglieder wählen aus ihrer Mitte für die Dauer von zwei Jahren eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden, eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter. Der Schulelternbeirat wird vom Vorsitzenden mindestens einmal pro Halbjahr einberufen. Er muss einberufen werden, wenn ein Fünftel der Mitglieder oder die Schulleitung (unter Angabe der Gründe) dies verlangt. Der Schulelternbeirat übt das Mitbestimmungsrecht an seiner Schule aus. Entscheidungen der Schulkonferenz [siehe weiter unten] nach § 129 Abs. 1-7 bedürfen der Zustimmung des Schulelternbeirats. Bei anderen Entscheidungen ist der Schulelternbeirat anzuhören. Manche Entscheidungen der Gesamtkonferenz bedürfen ebenfalls der Zustimmung des Schulelternbeirates. Die Schulleitung unterrichtet den Schulelternbeirat über alle wesentlichen Angelegenheiten des Schullebens. Der Vorsitzende des Schulelternbeirats, seine Stellvertreter sowie drei weitere Mitglieder des Schulelternbeirats können an der Gesamtkonferenz beratend teilnehmen. Der Schulelternbeirat wählt aus dem Kreis seiner Mitglieder zudem die Vertreter/-innen für die Wahl zu den Kreis- oder Stadteltern-beiräte sowie die Vertreter/-innen für die Delegierten zur Landeselternbeiratswahl. Gesetzliche Grundlage für Schulelternbeiräte, deren Aufgaben und Rechte: Hessisches Schulgesetz §§ 110-113.
Schulfeste: Einmal jährlich findet an unserer Schule ein Fest statt, an dem die gesamte Schulgemeinde teilnimmt. Der Termin ist an einem Freitagnachmittag vor Beginn der Sommerferien. Im jährlichen Wechsel findet ein Spielefest (organisiert mit den Eltern) und die Präsentation einer vorangegangenen Projektwoche (gestaltet von den Kindern mit ihren Lehrerinnen) statt. Daneben gibt es die schöne Möglichkeit des geselligen Beisammenseins mit Getränken und Speisen. Für einen guten Ablauf ist unsere Schule dabei auf die tatkräftige Unterstützung von Eltern angewiesen, die Dienste an den einzelnen Ständen übernehmen.
Schulkonferenz: Die Schulkonferenz ist ein Organ gemeinsamer Beratung und Beschlussfassung von Eltern und Lehrkräften an der Schule. An der Geißbergschule werden durch die jeweiligen Gremien (Elternbeirat und Gesamtkonferenz) je zwei Vertreter der Eltern und der Lehrerkräfte gewählt, den Vorsitz hat die Schulleiterin. Die Amtszeit beträgt zwei Schuljahre und in der Regel findet einmal im Schulhalbjahr eine Sitzung statt.
Schulregeln/Schulordnung: Die Schulregeln regeln das gemeinsame Leben in unserer Schule. Den Kindern werden sie im ersten Schuljahr im Zusammenhang mit dem Schulplaner (Hausaufgabenheft) vorgestellt und von ihnen unterschrieben.
Schulwegeplan: Um den täglichen Schulweg möglichst sicher zu machen, hat die Schulgemeinde in Zusammenarbeit mit der Polizei einen Schulwegeplan erarbeitet. Er wird den Eltern der Schulanfänger auf dem ersten Elternabend erläutert und ausgehändigt. Im Schulwegeplan wird ein besonderes Augenmerk auf Gefahrenstellen gelegt und die sichersten Übergänge sind markiert.
Sport/Schwimmunterricht: Der Sportunterricht findet in der Halle des St. Josephshauses statt. Den Hin- und Rückweg zwischen Schule und Halle treten die Kinder mit der Sportlehrkraft an. Während des Sportunterrichts müssen die Kinder richtige Sportkleidung und Sportschuhe tragen, die nach dem Sport aus hygienischen Gründen gewechselt werden sollten. Das Tragen von Schmuck ist aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt. Das Ziel der Geißbergschule ist, dass alle Kinder am Ende des vierten Schuljahres schwimmen können. Deshalb bekommen Kinder im dritten Schuljahr neben dem Sportunterricht auch Schwimmunterricht. Sie fahren einmal pro Woche für zwei Schulstunden in das Hallenbad nach Groß-Zimmern.
Stopp-Regel / Goldene Regel: Wenn Kinder von anderen geärgert, gehänselt oder beleidigt werden, können sie „Stopp“ sagen. An der Schule gilt, dass das andere Kind oder die anderen Kinder dann sofort aufhören müssen. Hört das andere Kind nicht auf, soll die Aufsicht oder eine andere Lehrkraft verständigt werden. Wir behandeln andere so, wie wir auch behandelt werden wollen!
Übergang Kindergarten - Geißbergschule: Die Kindertagesstätten der Gemeinde Groß-Zimmern und die Groß-Zimmerner Grundschulen (Geißbergschule, Friedensschule und Schule im Angelgarten) arbeiten eng zusammen, um gemeinsam den Übergang der Kinder in die Schule optimal zu gestalten. Ein Übergangskonzept regelt die Zusammenarbeit zwischen den Kindertageseinrichtungen und den Grundschulen. Bei Bedarf werden bei gegenseitigen Hospitationen in der Schule bzw. den Kitas Absprachen über Erziehungsschwerpunkte und –methoden getroffen, es findet ein Austausch über Konzepte statt. Ziel ist es, den Wechsel von einer Institution zur anderen für die Kinder und Eltern transparent und möglichst reibungslos zu gestalten. Näheres können Sie in unserem Übergangskonzept Kita – Geißbergschule nachlesen.
Unfallmeldungen: Wenn Ihr Kind auf dem Schulweg oder in der Schule einen Unfall erleidet, muss dieses im Sekretariat (Formular an die Unfallkasse) gemeldet werden. Ihr Kind ist über den Schulträger versichert.
Unterstützung: Finanzielle Unterstützung bei Klassenfahrten u.ä. kann über das so genannte Teilhabepaket im Sekretariat beantragt werden. Weitere Möglichkeiten können über den Förderverein erfragt werden.
Vertretungsunterricht: Bei Erkrankung einer Lehrkraft findet Vertretungsunterricht statt. Entweder übernimmt eine andere Lehrkraft oder externe Vertretungskraft den Unterricht oder die Klasse wird aufgeteilt und arbeitet an gesonderten Arbeitsaufträgen.
Wohnortwechsel: Bitte teilen Sie einen geplanten Wohnortwechsel und den eventuell damit verbundenen Schulwechsel umgehend der Klassenleitung und dem Sekretariat mit.
Zeugnisse: Zeugnisse gibt es für Jahrgänge 1 und 2 nur zum Ende eines jeden Schuljahres, für die Jahrgänge 3 und 4 darüber hinaus auch zum Ende eines jeden Schulhalbjahres. In der ersten Klasse wird das Zeugnis ohne Noten, verbal als Beschreibung der Leistungen ausgestellt. Die Ziffern-Zeugnisse haben als Anhang einen erklärenden Kommentar zur Deutschnote.
Zentrum für schulische Erziehungshilfe: Das Zentrum für schulische Erziehungshilfe in Babenhausen ist ein Präventions- und Beratungszentrum für die Grundschulen im Ostkreis. Das Team, bestehend aus einer Sozialpädagogin und einer Grundschullehrerin, unterstützt Grundschullehrer und Grundschullehrerinnen bei der Förderung von Kindern mit Lern- und/ oder Verhaltensproblemen. Weiterhin beraten sie Eltern und leisten Hilfe für die Erziehung ihres Kindes. Ziel ist es, Entlastung in Problemsituationen zu schaffen, sowie gemeinsame Lösungswege für das Kind, die Familie und die Schule zu entwickeln. Dabei werden das Lebens- und Lernumfeld und die vorhandenen Ressourcen einbezogen.